Gerichtsviertel wird ab 18.12. zum Bewohnerparkgebiet

Zum 18.12.2020 werden in Altona vier neue Bewohnerparkgebiete ausgewiesen, in denen eine Parkscheinpflicht gilt. Dazu gehört auch das Gerichtsviertel. Ab sofort können Bewohnerparkausweise online oder direkt an allen Standorten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.hamburg.de/bewohnerparken/14609116/umsetzung-bewohnerparken-altona-altstadt/

Der LBV hat die Aufgabe, weitere Bewohnerparkgebiete in Hamburg einzurichten. In Altona-Altstadt ging der Entscheidung eine Umfrage in den Quartieren voraus.

Im Quartier Mitte Altona wird es kein Bewohnerparken geben. Bewohnerparkgebiete sind Bestandsquartieren vorbehalten, die seit langem unter hoher Verkehrsbelastung leiden und in denen keine Ausweichmöglichkeiten in Tiefgaragen oder ähnlichem vorhanden sind.

Mitte Altona ist als umweltfreundliches, autoreduziertes Wohngebiet mit einer begrenzten Zahl an Tiefgaragenstellplätzen geplant und gebaut. Die öffentlichen PKW-Stellplätze im Quartier sind in erster Linie Besucherstellplätze. Sie sind vor allem für Pflege- und Lieferdienste, Handwerksbetriebe sowie andere kurzfristige Besucher*innen vorgesehen. Um dies sicher zu stellen und Dauerparken zu vermeiden, gibt es in den meisten Straßen eine Parkraumbewirtschaftung.

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